Therapiekosten

„Erfolg ist wichtiger, als Administration.“

Marco Schneider
Psychologe, M. Sc., ­Psycho­logischer ­Psychotherapeut
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Gesamtkosten ist abhängig von den erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens. Gerne unterstützen wir Sie in der Kommunikation mit den Kostenträgern.

Privatversicherte

Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung beträgt je nach Aufwand zwischen 131,16 Euro und 196,74 Euro. Hinzu kommen etwaige Kosten für flankierende Maßnahmen, zum Beispiel für die Erhebung einer biographischen Anamnese zum Therapiebeginn, Diagnostik, Auswertung von Testuntersuchungen und Fragebögen sowie gegebenenfalls konsiliarische Erörterungen mit behandelnden Ärzten. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen die Kosten nur teilweise. In diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.

Selbstzahler

Für Selbstzahler bleibt die Therapie auf Wunsch absolut anonym. In diesem Fall erfolgt keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkasse. Dies kann erhebliche Vorteile bieten, zum Beispiel bei einer Bewerbung für den Staatsdienst oder Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Coaching

Die Behandlung kann auch als Coaching abgerechnet werden. Für Coachings werden 250,00 Euro pro Behandlungsstunde berechnet. Die Kosten für ein Coaching im beruflichen Bereich können gegebenenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Gesetzlich Versicherte

Sofern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse vor Therapiebeginn schriftlich zugestimmt hat, kann auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Unabhängig davon können Sie sich jederzeit gerne als Selbstzahler in der Praxis vorstellen.